In Deutschland entschied 2003 das Landgericht Bielefeld: Wenn die Temperaturen in einem Büro über 26 Grad ansteigen, muss nicht mehr weitergearbeitet werden. Arbeitsmedizinisch sei dies nicht zu verantworten. Und deshalb müssten Vermieter und Arbeitgeber das Notwendige unternehmen, um die Büroräume zu kühlen. Logo, wo doch schon bald jedes Mittelklasse-Auto über eine effiziente Klimaanlage verfügt. In der Schweiz erklärt der neue Direktor der Nationalbank voller Stolz, er arbeite im Sommer in seinem Büro bei plus 40 Grad Celsius. Schlicht und einfach, weil man die historischen Gebäude der Nationalbank nicht kühlen dürfe oder könne. So wenig haustechnische Innovation an den Scha ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.