Der mediale Schein trügt. Im Mannesmann-Verfahren geht es nicht um eine Generalabrechnung mit Deutschlands Managerkaste. Auch eine Begrenzung von Spitzensalären steht nicht zur Debatte. Und auch als Vorwand für eine grundlegende Kapitalismuskritik taugt der Fall schlecht.
In der Neuauflage des spektakulärsten Prozesses der deutschen Wirtschaftsgeschichte geht es um Profaneres. Tatsächlich muss die Justiz klären, ob bei der Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch den britischen Mobilfunkbetreiber Vodafone 57 Millionen Euro rechtmässig an Führungskräfte und Pensionierte des deutschen Technologieunternehmens verteilt wurden. Darüber, und nur darüber, hat das Landgericht in Düsseld ...
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