Der SP-Nationalrat Werner Carrobio verlangte in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts: Wer andere besteche, solle die Bestechungsgelder nicht als Aufwand von den Steuern abziehen dürfen. Absolut erfolglos.
Damals war für alle Bürgerlichen klar: Wer einen Auftrag will, muss oft schmieren und salben. Sonst geht er leer aus. Deshalb seien die Kosten dieser helvetischen Schmierölsalben abzugsfähiger Geschäftsaufwand. Der Staat als mitfinanzierender Hehler der Stehler.
Nicht genug der Wohltaten: Wer sich bestechen liess, konnte in der Schweiz – dank dem Steuerhinterzieher-Geheimnis – risikolos ein Konto eröffnen. Und sich zwischen Übernachtungen in heimischen Fünfstern ...
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