Der Nationalrat hat bezüglich der Eigentumsrechte an menschlichen Organen soeben eine Umkrempelung beschlossen. Bisher gilt bei Organspenden die Zustimmungslösung. Einer Person dürfen nach deren Tod nur dann Organe zur Transplantation entnommen werden, wenn von ihr eine Zustimmung vorliegt. Die Organe sind so gesehen ihr Eigentum, das man ihr nicht gegen ihren Willen wegnehmen darf. Meine Niere gehört mir.
Nun fordert der Nationalrat eine Art Beweislastumkehr: Wenn sich die Person vorher nicht ausdrücklich gegen eine Organspende ausgesprochen hat, gilt das als Zustimmung zur Organentnahme nach ihrem Tod. Das Eigentumsrecht wird hin zu den Patienten verschoben, die ei ...
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