Wer behauptet, zu Oralsex gezwungen worden zu sein, muss sich zumindest erklären. Vielleicht trifft der Vorwurf zu, man kann sich den Vorgang einfach schlecht vorstellen, sofern der Täter dem Opfer nicht gerade ein Messer an die Kehle oder eine Pistole an die Schläfe hält. Abgesehen davon wird nirgends so viel gelogen und fantasiert wie beim Sex, und das trifft leider auch auf Strafuntersuchungen zu. Jede dritte Anzeige in diesem Bereich enthält gemäss einer umfangreichen deutschen Studie aus dem Jahr 2005 klare Hinweise auf eine falsche Anschuldigung .*
Echte Opfer wie falsche Täter sind gleichermassen der Gefahr eines Justizirrtums ausgesetzt. Folglich braucht es gerade im Sexua ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.