Es ist eine alte Streitfrage: Dürfen Seelsorger, Ärzte oder Anwälte ihnen anvertraute «Klienten» beerben? Wird nicht ein berufliches Abhängigkeitsverhältnis ausgenützt, wenn sich Betreuer von Anvertrauten, die sich in ihrem letzten und einsamsten Lebensabschnitt auch geistig nicht mehr im Zenit ihrer Kräfte befinden, reich beschenken lassen? Kann, soll, darf man das?
Für den deutschen Pfarrer Peter Raich ist es ein Müssen: Er könne sich doch nicht über den letzten Willen einer Verstorbenen hinwegsetzen. Mit viel Formalismus statt Ethik tritt der reformierte Geistliche in Gottes Namen das Erbe eines schmucken Hauses in Berling ...
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