Kein Land hat ein Interesse daran, Ausländer bei sich aufzunehmen, die ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren können, die öffentlichen Kassen belasten und damit dem wirtschaftlichen Wohl schaden. Der Fall des Imams Abu Ramadan, der derzeit für grosse Empörung sorgt, wirft die Frage auf, wie konsequent die Schweiz diesem Grundsatz nachlebt. Der Libyer, der in der Schweiz Asyl und später eine Niederlassungsbewilligung erhalten hat und der in einer Bieler Moschee als Hassprediger aufgetreten sein soll, lebte jahrelang von Sozialhilfegeldern. Rund 600 000 Franken sollen er und seine Familie über den gesamten Zeitraum kassiert haben. Heute erhält der Mann eine AHV-Rente sowi ...
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