Im Tötungsfall Christine Zwahlen war die Untersuchung des Mageninhalts von grösster Bedeutung, weil sämtliche klassischen Verfahren zur Schätzung der Todeszeit – die Beurteilung der Leichenstarre, der Totenflecken und der Körpertemperatur – wegen der Tiefgefrierung der Leiche in der Kühltruhe ausfielen.
Der Leiter des Gerichtlich-medizinischen Instituts (GMI) der Universität Bern, Prof. Peter Zink, der im Falle Zwahlen die Arbeit gemeinsam mit Oberarzt Dr. Hans-Thomas Haffner vornahm, erinnert sich, dass der Magen, als man am 2. Tag der Obduktion (3. August 1985) bei der Bauchhöhle anlangte, ganz gefroren war – «wie ein kalter Stein». Man nahm diesen harten Klumpen heraus, ...
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