Professor Kunz hat sich zum Fall Sika schon mehrfach öffentlich geäussert, und er ist auch sonst selten um Stellungnahmen verlegen. Es erstaunt, dass er die Allmacht dem Aktionär zuspricht; das ist nicht mehr zeitgemäss. Das heutige Aktienrecht geht von der Parität zwischen den Gesellschaftsorganen aus, was auch dem Verwaltungsrat seine Wirkungssphäre belässt.
Auch auf der Aktionärsebene steht im Fall Sika neben der Stimmenmehrheit der Familie Burkard (52 Prozent) die Stimmenminderheit der Publikumsaktionäre (48 Prozent), die aber über die Kapitalmehrheit verfügen (84 Prozent gegenüber 16 Prozent der Familie Burkard). Ein reines Abstellen auf die Stimmrechte g ...
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