Vor fünf Jahren ging die japanische Nuklearsicherheitskommission in einem Bericht auf das Risiko eines Tsunamis ein. Sie schrieb: «Sogar bei einer Atomanlage sehr nahe am Meer würde die robuste Schutzvorrichtung um den Reaktor jede Beschädigung des nuklearen Teils durch einen Tsunami ausschliessen, obwohl andere Teile der Anlage beschädigt werden könnten.» Es bestehe darum keine Gefahr einer radioaktiven Verseuchung. Genaugenommen behielten die japanischen AKW-Betreiber recht. Nachdem bereits das Erdbeben der Stärke 9 die Reaktoren in Fukushima nicht entscheidend beschädigt hatte, hielt deren Containment auch dem Tsunami stand, der vermutlich über sieben Meter hoch war. Die r ...
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