In der laufenden Herbstsession entscheidet sich, ob in der Schweiz eine Art «Lohnpolizei» eingeführt wird. Der Ständerat hat der Änderung des Gleichstellungsgesetzes bereits zugestimmt, der Ball liegt jetzt beim Nationalrat. Kommt die Revision durch, müssen grössere Firmen und öffentliche Arbeitgeber künftig alle vier Jahre interne Lohnanalysen durchführen und die Ergebnisse von Experten untersuchen lassen. So will man die Frauen vor Diskriminierungen schützen. Als Vorbild gilt hier die Bundesverwaltung, die schon seit längerem über ein vielgerühmtes Lohnanalyseinstrument verfügt. Man darf also davon ausgehen, dass ...
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