Es ist völlig unbestritten, dass man Kinder und Abhängige nicht einschlägig vorbestraften Sexualstraftätern anvertrauen darf. Die Crux der Pädophilen-Vorlage, über die am kommenden Wochenende abgestimmt wird, liegt aber bei der Umsetzung. Denn ein Gesetz ist immer nur so gut wie seine Anwendung. Und in diesem Punkt ist – wie so oft bei Anliegen, über deren Ziel ein breiter Konsens herrscht – Skepsis angezeigt.
Konkret wird man ein neues Register anlegen müssen für Sexualstraftäter. Wer sich als Lehrer, Pfleger, Arzt, Sporttrainer, Lagerleiter oder, je nach Auslegung, auch als Putzmann in einem Heim betätigen will, muss künftig einen unbefleckten Sexualregisterauszug vorle ...
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