Die Bundesanwaltschaft wird vom Bundesgericht erneut zurückgepfiffen. Sie darf in einem Fall, in dem es angeblich um Geldwäscherei in Millionenhöhe geht, beschlagnahmte Dokumente nicht an Russland weiterleiten. Das oberste Gericht kommt in einem Urteil, das der Weltwoche vorliegt, zum Schluss, das russische Rechtshilfeersuchen sei völlig ungenügend. Und es kritisiert, die Bundesanwaltschaft hätte gar nicht darauf eintreten dürfen (Urteil 1A. 71/2005 vom 11. Mai 2005).
Russland beschuldigt eine Sankt Galler Firmengruppe (Transrail, Transinvest), die Frachtkapazitäten der russischen Bahn vermarktet, des Betrugs und der Geldwäscherei. Sie soll den russischen Staat mit gefälschten Dok ...
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