Wer, konsequent liberal denkend, die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» wie auch die zu weit gehende Revision des Aktienrechts (den Gegenvorschlag) ablehnt, sitzt einigermassen hoffnungslos vor dem Stimmzettel. Lehnt er die Initiative ab, so plädiert er indirekt dafür, dass der ebenso missglückte Gegenvorschlag in Kraft treten kann. Sagt er ja, dann wird dies als Votum für rigorose Eingriffe des Staates in die Führung von Unternehmen interpretiert. Allerdings hat der gute Bürger – paradoxerweise – bei einer Annahme der Initiative vielleicht bessere Chancen, noch korrigierend eingreifen zu können.
Wird am 3. März die Initiative verworfen, dann validiert der Bundesrat ...
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