Vor acht Jahren wurde die sogenannte Ausschaffungsinitiative vom Volk mit 52,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der deutlich mildere Gegenvorschlag des Bundesrates, der namentlich eine Härtefall-Klausel enthielt, wurde damals mit 54,2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Trotzdem baute das Parlament die Härtefall-Klausel ins Gesetz ein. Der Volkswille werde «pfefferscharf» (Philipp Müller, FDP) umgesetzt, tönte es einhellig aus Bern, der Härtefall bleibe eine seltene Ausnahme. Mit diesem Argument wurde später die Durchsetzungsinitiative der SVP gebodigt.
Seit Oktober 2016 ist der neue «Ausschaffungsparagraf» (Art. 66a StGB) in Kraft. Diese Woche ...
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