Der Schweizer Pilz ist ein föderalistisches Wesen. Im Solothurnischen darf er vom 1. bis 7. jeden Monats nicht gesammelt werden, im Tessin vom 7. bis 13. September. Der Schwyzer Fungus geniesst jede Woche von Donnerstag bis Samstag Schonzeit, der Liechtensteiner immer montags, mittwochs, freitags und sonntags. In Obwalden darf man nachts nicht sammeln, in Uri vor dem ersten April keine Morcheln pflücken und in den beiden Appenzell, aber nur dort, nicht mehr als ein halbes Kilo Schweinsohr. Überdies kennen die meisten Kantone Mengenbeschränkungen von einem bis drei Kilo pro Person und Tag – nicht aber der Aargau, die beiden Basel, Genf, Neuenburg, das Wallis und Zug: Sie pflegen die tot ...
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