Am Montag hat das Bundesstrafgericht eine Beschwerde des Zürcher Bankiers Oskar Holenweger, soweit es einfach musste, gutgeheissen, teilweise aber abgelehnt: Gewisse Akten, die von den Behörden unterdrückt wurden, werden (wieder) ins Verfahren gegen den früheren Besitzer der Tempus-Bank aufgenommen, andere bleiben geheim; ein Untersuchungsrichter hat seine Pflichten verletzt; belangt wird er deswegen aber nicht. Der Entscheid aus Bellinzona, für das Publikum in seiner Bedeutung kaum mehr einzuordnen, zementiert erneut die undurchdringliche Front der Polit- und Justizgewalt. Das Verfahren, das demnächst ins siebte Jahr geht, ist ein kafkaesker Prozess, nicht als Roman, sondern als helve ...
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