Plausibilitätsüberlegungen lassen eine Obergrenze des Einwanderungspotenzials von (netto) jährlich 10 000 EU-Angehörigen vermuten. Eine höhere Wahrscheinlichkeit hat jedoch die Erwartung, dass das Einwanderungspotenzial (netto) weniger als 8000 EU-Angehörige pro Jahr erreichen dürfte (netto bedeutet Einwanderung minus Rückwanderung). Übergangsfristen sollten bei den Verhandlungen nicht überbewertet werden. Sie sind weder notwendig (da das Einwanderungspotenzial eh gering ist) noch sinnvoll (da die Schweiz von einem gemeinsamen Arbeitsmarkt lieber früher als später profitieren sollte).»Prof. Dr. Thomas Straubhaar: «Integration und Arbeitsmarkt, Auswirkung einer Annäherun ...
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