Wer in der Schweiz vor Gericht zieht, etwa wegen einer Scheidung, einer Erbstreitigkeit oder eines Versicherungsfalls, braucht nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Sofern man nicht am Existenzminimum herumschrammt und die unentgeltliche Rechtspflege beanspruchen darf oder sofern man nicht zu denjenigen zählt, für die das Geld keine Rolle spielt, kann das zivilrechtliche Prozessieren zum finanziellen Risiko werden. Denn sollte man vor Gericht unterliegen, muss man neben dem eigenen Anwalt denjenigen der Gegenpartei bezahlen und auch die Gerichtskosten tragen.
Gerade bei hohen Klagesummen, wie sie zum Beispiel bei Haft-pflichtfällen schnell einmal erreicht sind, ist das Kostenrisiko ...
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