Diesmal wollte sich das Urner Obergericht nicht auf die Äste hinauslassen. Die fünf Richter hielten sich strikte an die Vorgaben des Bundesgerichts. Dieses hatte bereits letztes Jahr klargemacht: Es besteht kein Zweifel, dass der Milieuwirt Ignaz Walker am 12. November 2010 den Killer Sasa Sindelic auf seine Gattin Nataliya K. angesetzt hatte. Selbstverständlich steht es Walker frei, seine Verurteilung erneut beim Bundesgericht anzufechten. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass dieses sein eigenes Verdikt kippt, liegt irgendwo bei null.
Nach über fünf Jahren Aufregung sind wir – abgesehen von ein paar juristischen Retuschen – also wieder beim Urteil angelangt ...
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