Im Ständerat brennt das föderalistische Feuer zwar nur noch selten, doch im letzten März loderte es wieder einmal hell. Stein des Anstosses war das Bundesgericht, genauer gesagt, der wachsende Druck, den die Lausanner Richter seit geraumer Zeit auf das kantonale Wahlrecht ausüben und der namentlich in den Innerschweizer Kantonen das Blut schon mehrfach in Wallung gebracht hat.
In der Kleinen Kammer fielen dazu viele grosse Worte. Man wolle Freiheit und Föderalismus statt Zwang und Zentralismus, tönte es aus den Reihen der bürgerlichen Standesvertreter. Ob Majorz, Proporz oder Mischsystem: Die Kantone wüssten selber, nach welchen Regeln sie ihre Beh&oum ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.