Staatsangestellte haben es gut. Wenn in ihrer Pensionskasse zu wenig Geld liegt, um alle Ansprüche der Versicherten zu erfüllen, springt sofort die öffentliche Hand ein und deckt einen Teil des Fehlbetrags. Die Staatsgarantie ist verführerisch. Sie verleitet Bund, Kantone und Gemeinden gegenüber den Versicherten oft zu Versprechen für die Zukunft, die von der Kasse nicht gedeckt sind, weil von den Angestellten zu wenig Prämien verlangt worden sind.
Jüngstes Beispiel ist die Personalvorsorge des Kantons Zürich, die BVK. In einer Mitteilung vom 30. März informierte sie über eine Unterdeckung von 3,28 Milliarden Franken. Das bedeutet: Dieser Betrag fehlt in der Kasse, um alle Z ...
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