Der Spruch des Bundesgerichts ist klipp und klar. Am 21. Dezember des abgelaufenen Jahres hatten die Lausanner Richter unter Präsident Lorenz Meyer wieder einmal über die Kollegen vom Bundesverwaltungsgericht zu befinden. Ihr Urteil: Die Verfahren der Asylrichter dauerten zu lang. Es könne nicht mehr von einem «ordnungsgemässen» Geschäftsgang gesprochen werden.
Konkret ging es um das Revisionsgesuch einer Äthiopierin, die sich als eritreische Staatsbürgerin ausgegeben hatte. Die zuständige Richterin liess den Fall 21 Monate lang liegen. Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, eine solche Arbeitsweise sei unzulässig. Im Asyl- und Ausländerwesen sei zwar über eine «grosse Anzahl ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.