«Verwirrende Fragen» werfe die Geschichte auf, staunte der zypriotische Jurist George Nicolaou am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die höchsten Richter in Strassburg urteilten vor einem Monat über die Klage von Mahdi und Sarah gegen die Schweiz. 2011 kamen die angeblich verheirateten afghanischen Jugendlichen, er achtzehn, sie vierzehn Jahre alt, aus Italien ins Land, um Asyl zu suchen. Die Schweizer schafften den jungen Mann gemäss den Regeln des Dublin-Abkommens aus; er kam jedoch umgehend zu seiner Begleiterin zurück und rief den Gerichtshof in Strassburg an, um sein Familienleben zu erstreiten.
Die Hüter der Menschenrechte wiesen ihn ab, weil sich die Ehe mi ...
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