Dass die Unparteiischen in der Schweiz faktisch einer Partei angehören müssen, mag irritieren. Doch juristische Entscheide bergen, ob es gefällt oder nicht, immer auch eine politische Komponente in sich. Dass sich Richter zu einer Grundhaltung bekennen, sorgt für Transparenz, die Vielfalt bleibt gewahrt. Die Alternative wäre ein Justizapparat, der sich, eigenmächtig und bar jeder Kontrolle, selber konstituiert. Die Richterwahl nach Parteiproporz ist das geringere Übel.
Das System funktioniert aber nur, solange die Parteien die richterliche Unabhängigkeit respektieren. Die SVP stellt dieses Prinzip zusehends in Frage. Ob es nun bloss ein Entwurf war ode ...
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