Stellen Sie sich vor, ein US-Präsident würde verkünden, dass er den ersten muslimischen Richter ernennen werde, da noch nie ein Muslim an den Obersten Gerichtshof berufen worden sei. Das wäre zweifellos verfassungswidrig: Artikel VI der Verfassung besagt, dass «niemals ein religiöser Bekenntnisakt zur Bedingung für den Antritt eines Amtes oder einer öffentlichen Vertrauensstellung im Dienst der Vereinigten Staaten gemacht werden darf».
Der Geist dieses Verbots – in Verbindung mit dem 14. und 19. Verfassungszusatz – würde sicherlich auch auf Rasse und Geschlecht zutreffen. Würde ein Präsident ankündigen, dass er nur einen weissen Mann nominieren wolle, würden Ver ...
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So sind sie hallt, die Antirassisten.