Ein halbes Jahr lang liess Bundesanwalt Erwin Beyeler die Affäre um den eidgenössischen Untersuchungsrichter Ernst Roduner ruhen, wohl in der Hoffnung, die Sache mit dem Drohfax, den Roduner sich selbst geschickt hatte, lasse sich mit Hilfe der allgemeinen Vergesslichkeit von selbst erledigen. Am 14. Juli 2008, drei Wochen nachdem Roduner hatte gestehen müssen, den ominösen Fax selbst angefertigt und den Bankier Oskar Holenweger zu Unrecht belastet zu haben, hatte die Bundesanwaltschaft (BA) zwar ein Ermittlungsverfahren wegen «Irreführung der Rechtspflege» eröffnet. Doch irgendwelche Nachforschungen stellten Roduners BA-Kollegen, die gemeinsam die aussichtslose Jagd auf Holenweger u ...
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