Die Bundesanwaltschaft entschied letzte Woche, auf ein Strafverfahren wegen verbotener Steuereintreibung durch Eritrea auf Schweizer Staatsgebiet zu verzichten. Die Bundeskriminalpolizei (Fedpol) hatte zuvor Strafanzeige eingereicht, weil Vertreter Eritreas bei Landsleuten eine «Diaspora-Steuer» von zwei Prozent erheben. Als Belege hatte das Fedpol angeführt, dass das eritreische Konsulat vorgedruckte Einzahlungsscheine mit dem Vermerk «2 %» in Umlauf gesetzt und ein Konto bei der UBS für eingehende Zahlungen eingerichtet hatte. Die Bundesanwaltschaft kam aber zum Schluss, dass das als konkrete Anhaltspunkte für eine verbotene hoheitliche Tätigkeit in der Schweiz nicht gen� ...
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