72 Prozent der Schweizer Stimmenden sagten ja zur Fristenlösung. Künftig macht sich also eine Frau nicht mehr strafbar, wenn sie sich in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen für eine Abtreibung entscheidet. Weniger deutlich würde die Entscheidung vermutlich ausfallen, wenn das Schweizervolk heute über das Embryonenforschungsgesetz abstimmen müsste, das letzte Woche vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt worden ist. Das Gesetz will die Forschung an Embryonen unter restriktiven Bedingungen zulassen. Erlaubt werden soll die Gewinnung von Stammzellen aus so genannt überzähligen Embryonen, die bei der In-vitro-Fertilisation entstehen.
Vergleich zweier Vorlagen
Bei der Abtreibun ...
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