Am Montag hat das Bundesgericht ein Exempel statuiert: Die Kontoinformationen ausländischer Bankkunden aus den letzten Jahren stehen nun fast jeder Steuerbehörde der Welt zur Verfügung, die ein Amtshilfeersuchen formulieren kann. Seien es sogenannte «Abschleicher» oder Kunden, die ihr Vermögen erst mit dem automatischen Informationsaustausch ab 2018 deklarieren wollten: Alle werden erfasst, alle Daten werden geliefert, und zwar rückwirkend.
Am Anfang stand die Übernahme der OECD-Amtshilfebestimmungen bei Steuerdelikten durch die Schweiz ab 2012. Damals beschwichtigten Bundesrat und Parlament, die Amtshilfe bei Gruppenanfragen werde nur gewährt, wenn der andere Staat ein genüg ...
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