Die Justizministerin gab sich bestimmt und überzeugend. «Es ist nicht so, dass einer herkommen kann, nur kurz eine Stelle hat und dann Sozialhilfe beziehen kann», versicherte Karin Keller-Sutter in einem NZZ-Interview zur Personenfreizügigkeit mit der EU. Streut die Justizministerin den Stimmbürgern absichtlich Sand in die Augen? Weiss sie es nicht besser?
Wer einen Arbeitsvertrag hat, bekommt sofort eine fünfjährige Aufenthaltsbewilligung, selbst wenn es sich dabei um eine Teilzeitstelle als Putzkraft handelt und allen klar ist, dass dieser Mini-Job zum Leben in der Schweiz nicht ausreicht. Für die hohen Folgekosten müssen dann die Gemeinden au ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.