«Ich dachte, in der Schweiz gebe es Gesetze und Gerechtigkeit», sagt Iris Spycher*. «Das glaube ich heute nicht mehr.» Die 43-jährige Patientin erzählte vor zwei Jahren im Beobachter ihre traurige Geschichte: 2004 fiel ihr im Mutter-Kind-Turnen das dreijährige Söhnchen von der Sprossenwand auf die Schulter. Einen Schaden konnte kein Arzt feststellen; der Schmerz aber, beteuert das Opfer seither, «geht niemals weg». Iris Spycher kämpft deshalb seit bald zehn Jahren um eine Invalidenrente. Vergeblich, weil das Bundesgericht entschied: Beschwerden, für die sich keine Ursache erkennen lässt, können keine Erwerbsunfähigkeit begründen.
Vielleicht findet Iris Spycher ihren Glauben ...
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