Am 1. Januar trat in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vollständig in Kraft. Es soll dem Kampf gegen «Hass und Hetze» bei Facebook und Co. dienen. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden, rechtswidrige in sieben Tagen gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlung drohen den sozialen Medien drastische Geldstrafen bis fünfzig Millionen Euro.
Dass dies nicht nur Deutsche in Deutschland betrifft, belegt ein Fall aus meiner Kanzlei: Am 7. Januar erreichte mich ein Mail von Britta S., wohnhaft bei Zürich. Ob ich ihr wegen einer gegen sie verhängten 30-Tage-Sperre bei Facebook helfen könne. Inzwischen trifft es sogar den Urheber des Gesetzes, Justizminister ...
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