Das Verdikt des Stimmvolks im Mai 2009 war eindeutig: Die Komplementärmedizin soll im Gesundheitswesen stärker berücksichtigt werden. Nun steht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor einer schwierigen Entscheidung: Welche Leistungen von fünf alternativen Heilmethoden sollen in den Katalog der Krankengrundversicherung aufgenommen werden? Die Bedingungen des Gesetzes sind klar: Die Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein. Alle fünf Heilmethoden, um die sich die Diskussion dreht – also die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie, die anthroposophische Medizin und die traditionel ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.