Peter W.* war noch nicht einmal richtig erwachsen, als er wegen Vergewaltigung einer Schülerin und einer Prostituierten in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen wurde. Doch die Massnahme brachte wenig. Während eines Urlaubs überfiel und vergewaltigte Peter W. sein nächstes Opfer. Für diese Tat wurde er zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in der Strafanstalt Pöschwies zu verbüssen hatte.
Während des Vollzugs kam der Gefängnispsychiater zum Schluss, dass Peter W. gemeingefährlich und für eine Therapie kaum zugänglich sei. In seinem Abschlussbericht warnte der Therapeut vor einer immanenten Rückfallgefahr. Doch weil Peter W. nicht verwahrt, sondern zu einer zeit ...
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