Bis zum Ersten Weltkrieg konnten sich Bürger von Staaten, mit denen die Schweiz einen Niederlassungsvertrag unterzeichnet hatte, ohne Einschränkung in der Eidgenossenschaft niederlassen. Der Beginn des Ersten Weltkrieges 1914 setzte dem ein Ende. Danach wurden die Niederlassungsverträge so ausgelegt, dass die Schweiz beim Zulassungsentscheid das letzte Wort hatte. Diese Einschränkung wurde von den Vertragsstaaten akzeptiert. Der Ausländeranteil in der Schweiz betrug gut 15 Prozent.
Hundert Jahre später sind bereits über 25 Prozent der hier lebenden Bevölkerung Ausländer, konkret gegen zwei Millionen Menschen – eine Folge der offenen Grenzen zur EU mit ihren 500 Millionen ...
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