«Dieser Fall besticht durch Merkwürdigkeit», sagt selbst der Pflichtverteidiger des knapp 22-jährigen Andreas Haller*. Die Untertreibung des Jahres. Ungeschickter wurde noch selten eine Straftat begangen. Haller, schlaksig, Igelifrisur, gelernter Lagerist, mit einem Ring im Ohr (genau wie der Staatsanwalt), hüpfte von einem Temporärjob zum andern, dazwischen längere und kürzere Perioden der Arbeitslosigkeit. Im Januar 2004 war er komplett pleite, er fürchtete um seine Wohnung, weil er die Miete nicht mehr bezahlen konnte.
Spätnachts brütete er einen Plan aus. Er wollte einen Taxifahrer überfallen, ihm die Kreditkarte abnehmen und sein Bankkonto leeren. Könnte ja sein, dass der ...
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