Der Verfassungsartikel der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) verlangt, dass bestehende völkerrechtliche Verträge innerhalb dreier Jahre nach der Volksabstimmung «anzupassen» seien. Dies lässt sich nach Auffassung des Bundesrats und des Nationalrats so interpretieren, dass bei ergebnislosen Verhandlungen am Status quo festgehalten werden muss. Nach Auffassung der SVP müssen in dieser Konstellation dagegen einseitig ein Inländervorrang, Höchstzahlen und Kontingente eingeführt werden. Es bestehen Zweifel daran, ob der Bundesrat mit der EU je ernsthaft über eine Anpassung der Personenfreizügigkeit verhandelt hat. Dass die Verhandlungen nach dem Kommissionsentscheid zum «Inlä ...
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