Es war der Showdown des Jahres. Am 18. Dezember 1990 duellierten sich Christoph Blocher und Adrian Gasser vor dem Zürcher Obergericht. Blocher sass auf der Anklagebank, Gasser fungierte als Privatstrafkläger, die Anklage lautete auf Veruntreuung. Gegenstand des Streites war die Kammgarnspinnerei Interlaken. Beide Unternehmer hatten die marode Fabrik 1983 übernehmen wollen. Blocher machte das Rennen. Seither wurde prozessiert. Gasser warf seinem Rivalen vor, ein Aktienpaket, das ihm nicht gehörte, an sich gerissen und klammheimlich verkauft zu haben.
Blocher war schon damals berüchtigt oder, je nach Standpunkt, anerkannt als hemdsärmeliger Macher. Nur eine ...
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