In der dritten Gewalt, der Justiz, gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Aus Sicht der Justiz ist der Angeklagte erst dann schuldig, wenn er rechtskräftig verurteilt ist.
In der vierten Gewalt, den Medien, gilt das Prinzip der Schuldsvermutung. A ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.