Ein Anwalt kann reich werden. Aber nicht beliebig reich. Denn im Unterschied zu einem Unternehmer oder Spitzenmanager darf er seine Arbeitsleistung nur per Stundenansatz verrechnen. Zu den seltenen Ausnahmen dieser Regel gehört Peter Forstmoser. Der heute 75-Jährige konnte es sich schon als ordentlicher Professor für Privat-, Handels- und Kapitalmarktrecht an der Universität Zürich ausbedingen, nebenbei in einer Anwaltskanzlei zu arbeiten und hochdotierte Verwaltungsratsmandate und Verwaltungsratspräsidien zu halten. Diese Sonderbehandlung weckte den Neid weniger privilegierter Kollegen.
Sachlich richtig an ihrer Kritik ist zweifellos, dass Forstmoser zeitweise ...
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