Nur noch in absoluten Ausnahmefällen sollen Schleudertrauma-Patienten in Zukunft eine IV-Rente bekommen. Das Bundesgericht ist der Meinung, dass ein Auffahrunfall, der keine sichtbaren Verletzungen hinterlassen hat, nicht dauerhaft anhaltende Beschwerden im Nackenbereich verursachen kann. Schleudertrauma-Aktivisten zeigen sich entsetzt: «Alle Patienten mit Schleudertrauma, die schwer eingeschränkt sind, werden mit diesem Urteil bestraft», klagte Margrit Kessler von der Schweizerischen Patientenorganisation. Und Max Sidler, Anwalt von über tausend angeblichen Schleudertrauma-Opfern, konstatierte «einen schweren Bruch mit dem Solidaritätsgedanken, der zu den Grundpfeilern unseres Zusamm ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.