Die Zensurverfügung von Einzelrichterin Regula Widrig vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in der Causa Jürg Gehrig versus Weltwoche traf am letzten Mittwochabend per Eilkurier auf der Redaktion ein: «Es wird dem Gesuchgegner mit sofortiger Wirkung vorsorglich untersagt, gegenüber dem Gesuchsteller den Vorwurf des ‹sexuellen Missbrauchs› oder sinngemäss gleichlautende Vorwürfe zu verbreiten.» Zur gleichen Zeit liess die Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Medienmitteilung schweizweit verbreiten. Dort war zu lesen, dass «gegen Jürg Gehrig wegen Verdachts strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität eine Untersuchung eröffnet» worden sei.
Was galt nun? Ei ...
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