Nur vier Feiertage gelten in der gesamten Schweiz: Weihnachten, Neujahr, Auffahrt und der 1. August. Alle anderen liegen in der Kompetenz der Kantone. Während in katholischen Gebieten Anfang Dezember Mariä Empfängnis begangen wird, gehört traditionell der 1. Mai zu den Feiertagen in den mehr städtisch geprägten Landesteilen.
Nun steht der 1. Mai, der «Tag der Arbeit», wieder an. Dass an diesem Tag der Wert der Arbeit durch Nichtarbeit gewürdigt wird, ist für einen aussenstehenden Beobachter etwa so mysteriös wie für einen Nichtkatholiken der Prozessionszug an Fronleichnam, mit dem die leibliche Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie begangen wird. Aber Mysterien br ...
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