«Das wäre so, wie wenn Herr Ackermann vorübergehend einen längeren Urlaub nähme, krank wäre oder den Fuss gebrochen hätte», sagt Det- lev Rahmsdorf, Sprecher der Deutschen Bank in Frankfurt. Kurzum: «Joe» Ackermann, Chef der Deutschen Bank, würde vorübergehend freigestellt, wenn er sich im Fall Mannesmann vor Gericht verantworten müsste. Denn in Deutschland sind Angeklagte verpflichtet, an jedem Prozesstag persönlich zu erscheinen. «Kein Problem», befindet Banksprecher Rahmsdorf. Und Ackermann selber sagt: «Wenn es sein muss, werde ich den Prozess durchstehen.»
Aber ist Deutschlands einflussreichster Bankchef noch tragbar, wenn er über Monate hinweg regelmässig vor Gerich ...
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