Das Unheil für die Natur kündigt sich auf Seite 8 des «Bundesbüchleins» zur Abstimmung über das Energiegesetz an: Dem Bau von Anlagen für erneuerbare Energien komme neu ein «nationales Interesse» wie dem Natur- und Heimatschutz zu, schreibt der Bundesrat dort. «Die Behörden müssen die beiden Interessen bei der Bewilligung grosser Wasser- und Windkraftanlagen gleich gewichten.» Jeder Fall sei «einzeln zu beurteilen».
Hinter der Formulierung verbergen sich Gesetzesparagrafen, die zur Zerstörung vieler Landschaften und Naturgebiete führen könnten. Indem Windkraftanlagen und Speicherkraftwerken ein «nationales Interesse» zugestanden wird, können diese selbst in Ge ...
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