Mit der 5. IV-Revision wurde die Invalidenversicherung erstmals nicht ausgebaut, sondern abgebaut: Zusatzrenten zum Beispiel für Ehegatten von IV-Rentnern wurden gestrichen, gewisse Zuschläge für sehr junge Rentner aufgehoben. Ebenso verbesserte man die Früherfassung. Weil sich in den ersten Tagen einer Krankheit entscheidet, ob ein Patient sich erholt oder langfristig in die Invalidität abzurutschen droht, führte man Instrumente ein, die sicherstellen, dass Arbeitgeber und IV früh intervenieren, wenn ein Arbeitnehmer sich krankschreiben lässt. Insgesamt versprach sich der Bundesrat Einsparungen von jährlich 500 Millionen Franken. Diese wurden zum Teil realisiert, und die Zahl der N ...
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