In gut drei Wochen stimmt die Schweiz darüber ab, ob die Antirassismus-Strafnorm neu auch Homosexuelle schützen soll. Die Gegner sprechen von einem «Zensurgesetz», das die Meinungsfreiheit über Gebühr einschränke, die Befürworter bestreiten dies. Die christlich-konservative Stiftung Zukunft CH wollte es genau wissen. Sie hat bei Isabelle Häner, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht in Zürich und Anwältin, ein Gutachten in Auftrag gegeben und ihr eine Liste von Fällen vorgelegt mit der Frage: Wäre ein solches Verhalten künftig strafbar oder nicht? Hier ein Auszug aus dem Gutachten:
– Der Hotelchef, der s ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.