Im Oktober 2012 kündigte Ulrich W. (Name der Redaktion bekannt) als Arzt an der Zürcher Universitätsklinik Balgrist. Die Klinik bestätigte die Kündigung per Ende Januar 2013 und verlangte von W. gleichzeitig 140 000 Franken für einen früheren Forschungsaufenthalt im Ausland zurück, der von Stiftungen finanziert worden war. W. bestritt diese Forderung. Im November 2012 stellte die Klinik Ulrich W. per sofort frei.
Im Dezember unterbreitete Balgrist Ulrich W. einen Vergleich: Er müsse nur 70 000 Franken zurückzahlen, wenn er gleichzeitig seine Kündigung von Ende Januar 2013 auf Ende Dezember 2012 rückdatieren lasse. Das hatte einen brisanten Hintergrund: Auf Anfang 2013 ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.