Was geschieht, sollte die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit der EU am 8. Februar verworfen werden? Fällt die «Guillotine» und köpft den gesamten Bilateralismus der Schweiz mit der EU? «In juristischer Hinsicht ist es so», sagte Laurent Goetschel, Professor für Politikwissenschaft am Europa-Institut der Universität Basel, dem Tages-Anzeiger online: «Wenn die Schweiz nein sagt, dann werden alle Verträge der EU mit der Schweiz hinfällig.» Wenige Tage zuvor sagte Philippe Mastronardi, Professor für öffentliches Recht an der HSG St. Gallen, in der Aargauer Zeitung: «Rein formaljuristisch steht am 8. Februar kein Entscheid über die Kündigung des geltende ...
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